Sportzentrum Winterberg | VELTINS EisArena
Schutz- und Hygienekonzept für die Saison 2021/2022
1. Allgemeines
Grundregeln an der Sportstätte
Alle am Wettkampfgeschehen beteiligten Personen sind angehalten, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu wahren. Personen, die sich gesundheitlich nicht gut fühlen (Fieber, Husten, Schnupfen) werden aufgefordert, der Veltins EisArena fernzubleiben und gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren.
Erläuterung 2 G: Zutritt nur für Genesene, Geimpfte
Erläuterung 2 G Plus:
• Zutritt nur für Genesene, Geimpfte mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden). Genesene mit Impfauffrischung nach 6 Monaten.
Auf der Sportanlage gelten folgende grundlegende Regeln:
- Regelmäßige Handhygiene / Desinfektion
- Maskenpflicht entfällt bei der Einhaltung 2 G / Ausnahme auf den Zuschauertribünen
- Nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Beschilderungen folgen
Hygienebeauftragte/r Veltins EisArena
Die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben obliegt grundsätzlich dem Veranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Umsetzung der allgemein gültigen Bestimmungen für
Sport-Großveranstaltungen. -> CoronaSchVO NRW Stand 13.11.2021
Hygienebeauftragte der Veltins-EisArena ist:
Michelle Tesche
Telefon: 0291 941507
Mobil: 0170 7094060
michelle.tesche@sportzentrum-winterberg
Unterstützung:
Nadja Rettler | 0151 50126960 | nadja.rettler@veltins-eisarena.de
Aufgabenbereiche Hygienebeauftragte:
• Koordinierung aller Maßnahmen im Besonderen:
• Gewissenhafte Kontrolle der Einhaltung
• Hygienemaßnahmen kommunizieren (z. B. durch Hinweisschilder oder Informationsblätter)
• Prüfung der Einhaltung der 2 G der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen, wie z.B. Bühnenbauer etc. die bei einer Veranstaltung tätig werden.
• Überwachung der Desinfektion von Gegenständen wie Türklinken etc., Großflächendesinfektion in Umkleidekabinen
• Erstellen von Reinigungsplänen für jeden Raum
• Ansprechpartner für die Sportverbände, Nationalverbände und Vereine
Ansprechpartner & To Do’s Vereine
Die Vereine bestellen ebenfalls einen Ansprechpartner und teilen den Namen, sowie alle erforderlichen Kontaktdaten dem Ansprechpartner der VELTINS EisArena mit. Der Ansprechpartner übernimmt folgende Aufgabenbereiche:
BSC Winterberg Michael Wenzel
BRC Hallenberg Hans-Jürgen Köhne
• Eine Auflistung der Namen der Helfer und dem Hinweis zur Erfüllung der 2Gs wird hinterlegt. Sollten Helfer weder genesen noch geimpft sein, ist ein negativer Schnelltest vorzulegen. Gültigkeit: 24h
• International: Desinfektion der genutzten Räumlichkeiten nach Wechsel Trainingsgruppen
Vor der Veranstaltung
Alle teilnehmenden Verbände, einschließlich der Athleten und des Mannschaftspersonals, sowie das Personal aller anderen Einrichtungen, die Zugang zum jeweiligen Veranstaltungsort haben (Personal des Veranstalters des Rennens, IBSF-Personal, Personal der Fernsehsender, Dienstleister usw.) müssen einen Nachweis zu den 2Gs erbringen um Zugang zum Wettkampf und/oder zum Veranstaltungsort zu erhalten.
2. Nachweis der 3 G‘s Plus
Normaler Trainingsbetrieb
Alle relevanten Informationen zum Trainingsbetrieb werden auf der Homepage www.veltins.eisarena.de veröffentlicht.
Jede Nation hat vor dem ersten Training und vor dem Betreten der Sportstätte das Formular „Nachweis über 3 G“ auszufüllen und drei Tage vor dem Trainingsbeginn, zusammen mit den Nachweisen an covid19@veltins-eisarena.de zu senden.
Diese Liste wird an die Zeitnahme weitergeleitet. In der Zeitnahme wird der Nachweis 3 G mit der Trainingsanmeldung vor dem Trainingsbeginn verglichen. Bei Abweichungen werden die entsprechenden Teilnehmer von der Trainingseinheit ausgeschlossen. Sollte eine Person weder genesen, noch geimpft sein, benötigt die SZW von dieser Person einen Nachweis über einen negativen Schnelltest. Gültigkeit 24 Stunden.
Besonderheiten bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet
Wer in einem Risikogebiet (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) war, muss grundsätzlich die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Dieser ist ein Nachweis der 3 G’s beizufügen. Dieser muss auch zwingend bei sich getragen werden, um ihn bei Bedarf an Grenzkontrollen etc. vorzuzeigen. Umgeimpfte Personen haben die Möglichkeit sich nach 5 Tagen aus der Quarantäne frei zu testen.
Der VELTINS-EisArena ist unverzüglich eine Kopie der Einreiseanmeldung an covid19@veltins-eisarena.de zu schicken.
Wer sich die letzten 10 Tage vor Anreise in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss ebenfalls die Reiseanmeldung ausfüllen.
Die Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete sind hier zu finden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Zuschauer bei den Weltcups und der Junioren WM / Zutrittsregeln
Die Sportlerbereiche werden von den Zuschauern durch Absperrungen die komplette Saison getrennt.
Auf den Tribünen gilt eine Maskenpflicht. Diese wird durch einen Ordnungsdienst kontrolliert. Zugang zum Bahngelände erhält nur, wer den Nachweis der 2 G‘s erbringen kann. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Dies wird an den Eingangstoren überwacht.
Die maximale Anzahl an Zuschauern ist der jeweils aktuellen CoronaSchVO zu entnehmen.
Stand 13.11.2021: Im Freien gilt gilt keine generelle Maskenpflicht mehr, nur Empfehlung. Gesamtkapazität Bahngelände: 5000 Besucher
2000 Tickets pro Tag sind im Vorverkauf online geschaltet.
Zuschauer normaler Trainingsbetrieb
Das Bahngelände ist außerhalb internationaler Wettkämpfe für Besucher täglich ab 09:00 Uhr geöffnet. Die Sportlerbereiche werden von den Zuschauern durch Absperrungen die komplette Saison getrennt. Der Sportbetrieb wird so organisiert, dass kein Kontakt zwischen den Zuschauern und dem Sport entsteht. Dieses geschieht durch Absperrungen im Start- und Zielbereich. Eine Zugangskontrolle ist nicht geplant.
Liefer- und Zustelldienste
Zutritt nur für die Anlieferung.
VIP-Bereich / Hospitality
Die VIP- und Hospitality-Bereiche dienen ausschließlich zur Verpflegung der an den Wettkämpfen beteiligten Personen, die während des Tages nicht die Möglichkeit haben, das Veranstaltungsgelände zu verlassen. Für diesen Bereich gelten die allgemein gültigen Vorschriften, die zum Betrieb einer Gastronomie vorgeschrieben sind – wie Hinweise zu Desinfektionsmöglichkeiten und Händewaschen, Mindestabstände für Tische, Flächen und Gegenstandsdesinfektionen sowie auch persönliche Hygieneschutzmaßnahmen der Beschäftigten.
• Zutritt nur beim Nachweis über 2 G Plus. -> Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt
• Es gibt festzugewiesene Sitzplätze die in einem Raumplan hinterlegt sind.
• Die Personen die an der Essenausgabe stehen, oder Ihren festen Sitzplatz verlassen sind angehalten einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Trennwände oder besondere Abstände sind nicht vorgesehen.
• Eine gute Durchlüftung wird sichergestellt.
• Es findet eine regelmäßige Desinfektion der Türklinken etc. statt. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Max. Personenzahl pro Tag 150 Personen
3. Infrastruktur, Organisation, Verpflegung
Sicherheitsdienst
Ab 1,5 Stunden vor Wettkampfbeginn der Weltcups befindet sich je eine Person vom Sicherheitsdienst an den Zugangstoren um die entsprechenden Zufahrtsberechtigungen und 2 G Nachweise zu kontrollieren.
Im Rahmen der Trainings einer internationalen Rennveranstaltung, kontrolliert der Sicherheitsdienst die Akkreditierungen der Sportler, Betreuer, etc. Im normalen Trainingsbetrieb gibt es keine Zugangskontrollen. Hier appellieren wir an die Zu Beginn genannte Eigenverantwortung.
Auftransport Sportler:
Die Fahrer der Transportfahrzeuge tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Die Sportler tragen einen Mund-Nasenschutz oder Helm mit geschlossenem Visier.
Der Bahnbetreiber sorgt für ausreichend Transportkapazität, damit im Zielbereich zu große
Ansammlungen an SportlerInnen vermieden werden. „Pressezentrum“ als zusätzlicher Warteraum für den Sport. (Platz für 8 Personen)
Anpassungen der Regeln aufgrund besonderen Eigenheiten der Transportfahrzeuge, können
in Abstimmung vorgenommen werden.
Die Sportler werden auf dem Wirtschaftshof vor den Umkleidekabinen oder am Starthaus 2 abgeliefert.
Im Auftransport werden Desinfektionstücher zur Desinfektion der Kontaktflächen verwendet. Die Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert.
Mannschaftsführersitzungen
Sämtliche Ergebnislisten und Informationen des Veranstalters werden grundsätzlich kontaktlos per E-Mail an alle Teams weitergegeben. Die erste Mannschaftsführersitzung entfällt. Stattdessen werden die Informationen des Veranstalters online übermittelt. Die zweite Mannschaftsführersitzung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
Die Mannschaftsführersitzungen finden in ausreichend großen Veranstaltungssälen statt.
Möglich: Lounge -> ca. 30 Personen / oder SH 1 -> ca. 15 Personen
Einhaltung der 3 G‘s
Zugelassen ist nur eine Person pro NF.
Nutzung Besprechungsräume und Büros
Das OK und die internationalen Wettkampforganisatoren können die vorgegebenen Büroräume des Veranstalters zur Organisation der Veranstaltung nutzen. Es ist darauf zu achten, dass die Räume regelmäßig und ausreichend gelüftet werden und dass aktuell gültige Vorgaben des Infek-tionsschutzes am Arbeitsplatz eingehalten werden.
Büros befinden sich im EG + OG ZielArena.
4. Raumprogramme
Desinfektion / Reinigung
Alle Umkleideräume und Toiletten sind täglich zu desinfizieren. Zur Desinfektion stehen Pumpflaschen mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die hinterlegten Reinigungslisten sind zwingend zu führen.
Normaler Trainingsbetrieb
Übernahme des Bahndienstes
Internationale Rennveranstaltungen
Übernahme ausrichtende Vereine
Starthäuser/Umkleiden
Die Nutzung der Umkleiden ist für alle Sportler auf ein Minimum zu beschränken (Schuhe
wechseln, Helm und Visier vorbereiten). Ein Aufenthalt nach dem Training ist nicht erlaubt.
In den Starthäusern gilt es, einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Athleten
herzustellen. Die Umkleiden werden vom Veranstalter entsprechend durch Bodenmarkierungen markiert.
Nur Athleten haben Zutritt
Anlieferung der Schlitten mit montierten Kufen
In den Umkleiden ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Umkleiden werden regelmäßig nach Wechsel der Nutzergruppen desinfiziert.
Am Eingang des Hauses stehen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
In der Saison 2020/2021 wird es keine Getränke über die SZW für die Sportler in den Umkleidekabinen geben.
Helferverpflegung
Alle Mitglieder des OK sowie die Medienvertreter werden ausschließlich mit geschlossener Ware (Lunchpakete, Müsliriegel etc.) versorgt. Warme Mahlzeiten werden nur in den Hospitality- oder speziell ausgewiesenen Bereichen unter den geltenden gastronomischen Bedingungen vorgehalten. Die Mitarbeiter der SZW werden gesondert verpflegt um einen Kontakt zu den Helfern zu vermeiden.
Der Panoramaraum im OG Starthaus und der Clubraum des BCS Winterberg steht die Saison grundsätzlich zur Helferverpflegung zur Verfügung.
• Wenn die 2 G’s erfüllt werden, muss kein Mindestabstand an den Tischen eingehalten werden.
• Die Personen die an der Essenausgabe stehen sind angehalten einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Zusätzlich wird ein Spuckschutz installiert.
• Eine gute Durchlüftung wird sichergestellt.
• Es findet eine regelmäßige Desinfektion der Türklinken etc. statt. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Pressezentrum
Alle Medienvertreter bei den internationalen Rennserien müssen bei Zutritt zur Sportanlage den Nachweis der 2G Plus erbringen.
– Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen bis zum Sitzplatz. Ein fester Sitzplatz wir zugewiesen.
Regelmäßiges Lüften der Räume, min. 1 x pro Stunde.
– Lunchpakete werden zur Verpflegung ausgegeben.
–
Fotografenplätze / Mixed Zone / Flächen an der Bahn:
Für PressemitarbeiterInnen und Fotografinnen/Fotografen werden ausgewiesene Zonen geschaffen, in denen sie nach den allgemein gültigen Abstandsregeln Platz für ihre Arbeit vorfinden. Sofern die dafür ausgewiesenen Zonen nicht ausreichend sind, wird in Abstimmung mit allen betroffenen Journalistinnen/Journalisten und Fotografinnen/Fotografen eine Reihenfolge für die sichere Abwicklung ihrer Medienarbeit festgelegt. Der Prozess wird vom/von der verantwortlichen PressechefIn der Veranstaltung und vom internationalen Verband koordiniert.
Regeln in Fotografenzone
– Beschilderungen folgen
– Anweisungen beachten
– Mund-Nasenschutz tragen
Die Bereiche, die für die TV Produktion nahe an den Athletinnen/Athleten liegen, werden mit den Produzenten und den TV Sendern besprochen und nach gemeinsamer Vorgabe abgegrenzt.
Weil die Medienvertreter vom direkten Kontakt mit den Sportlern und Trainern abhängig sind, werden für die Athleten folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen:
Live-Interviews sind grundsätzlich möglich. Entsprechende Abstände von 2 Metern zu den Athleten sind dabei einzuhalten und durch geeignete Maßnahmen herzustellen.
Die Pressekonferenzen während der Wettkampfwoche und nach dem Wettkampf werden
vom Veranstalter per Videokonferenz organisiert.
Shuttledienst
– Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.
– Oberflächen werden regelmäßig desinfiziert
Fotografenplätze / Mixed Zone / Flächen an der Bahn:
Für PressemitarbeiterInnen und Fotografinnen/Fotografen werden ausgewiesene Zonen geschaffen, in denen sie nach den allgemein gültigen Abstandsregeln Platz für ihre Arbeit vorfinden. Sofern die dafür ausgewiesenen Zonen nicht ausreichend sind, wird in Abstimmung mit allen betroffenen Journalistinnen/Journalisten und Fotografinnen/Fotografen eine Reihenfolge für die sichere Abwicklung ihrer Medienarbeit festgelegt. Der Prozess wird vom/von der verantwortlichen PressechefIn der Veranstaltung und vom internationalen Verband koordiniert.
Regeln in Fotografenzone
– Beschilderungen und Bodenmarkierungen folgen
– Anweisungen beachten
– Mund-Nasenschutz tragen
Die Bereiche, die für die TV Produktion nahe an den Athletinnen/Athleten liegen, werden mit den Produzenten und den TV Sendern besprochen und nach gemeinsamer Vorgabe abgegrenzt.
Weil die Medienvertreter vom direkten Kontakt mit den Sportlern und Trainern abhängig sind, werden für die Athleten folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen:
Live-Interviews sind grundsätzlich möglich. Entsprechende Abstände von 2 Metern zu den Athleten sind dabei einzuhalten und durch geeignete Maßnahmen herzustellen.
Die Pressekonferenzen während der Wettkampfwoche und nach dem Wettkampf werden
vom Veranstalter per Videokonferenz organisiert.
Pressekonferenz
Die Pressekonferenz findet digital und vor Ort mit Pressevertretern in der VELTINS-EisArena Lounge statt.
– Eine gute Durchlüftung wird sichergestellt
– Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern
– Tragen eines Mund-Nasenschutzes bis zum angewiesenen Platz
Akkreditierungsbüro
Ohne Akkreditierung, Personalausweis und 2G Plus Nachweis erfolgt kein Zutritt zum Bahngelände.
Im Akkreditierungsbüro wird der Nachweis zusammen mit dem Personalausweis und Presseausweis gegen Ausgabe der Akkreditierung kontrolliert.
Zufahrtsberechtigungen werden ausgeben und durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. (Tor 1)
ZielArena EG – Rennbüro, Zeitnahme
Der Zugang zur ZielArena im EG ist die komplette Saison gesperrt. Die Vereine dürfen über die Außentür in den Besprechungsraum, die Zugangstür in das Büro ist aber verschlossen.
Alle Zahlungsabwicklungen und Nachfragen finden am Fenster des Counters ohne direkten Zutritt ins Gebäude statt. Eine Gegensprechanlage soll genutzt werden.
Swiss Timing sitzt nicht wie gewohnt mit in der Zeitnahme sondern in der Technischen Auswertung im OG. Beim Bob & Skeleton Weltcup zusätzlich in der Sportlichen Leitung. Der Aufbau soll außerhalb vom Bahnbetrieb geschehen.
Wiegehaus
Hinweise und Ausschilderungen zum Mundschutz bzw. Helm mit geschlossenem Visier. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
5. Erweiterte Wettkampfstruktur
TV-Produktion
Nachweis 2 G
Sonstige infrastrukturelle Aufbauten
Sämtliche Firmen, die am Veranstaltungsgelände während der Wettkampfwoche infrastrukturelle Aufbauten wie Tribünen, Absperrungen, Videoleinwände etc. vornehmen, sind verpflichtet, die Hygienevorgaben des Veranstalters – wie z. B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in entsprechen-den Räumlichkeiten, Abstandhalten oder Hände- und Flächendesinfektion – einzuhalten. Ein Nachweis der 2Gs hat an die Hygienebeauftragte zu erfolgen.
Stand 13.11.2021